BT-153: Artikelname / Leistungsbezeichnung
Kurze, prägnante Bezeichnung der gelieferten Ware oder der erbrachten Dienstleistung.
Technische Spezifikation
Zwingend erforderlich (1..1) je Rechnungsposition
Semantisches Datenformat gemäß europäischer Norm EN 16931-1
Bedeutung & Verwendung von BT-153
BT-153 ist der Hauptname des Artikels oder der Dienstleistung. Nach § 14 UStG muss die Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang der sonstigen Leistung handelsüblich bezeichnet werden. BT-153 kann bei Bedarf durch eine detaillierte Beschreibung (BT-154) ergänzt werden.
XML-Syntax & Code-Beispiel
<cac:Item>
<cbc:Name>IT-Consulting & Softwareentwicklung</cbc:Name>
</cac:Item>Validierungsregeln & Schematron-Prüfungen
Jede Rechnungsposition muss einen Artikelnamen (BT-153) enthalten.
BT-153 in deiner Rechnung prüfen
Mit den XML-Pfaden oben findest du BT-153. Ein Code-Beispiel zeigt dieses Feld, ist aber keine vollständige Rechnung. Korrigiere den Wert im Quellprogramm, exportiere die Datei erneut und prüfe die gesamte Rechnung.
Offizielle Spezifikationen und Regelwerke
Anforderungen hängen vom Rechnungsprofil und der Version ab. Gleiche Pflichtfelder, Codelisten und Regeln mit der passenden Spezifikation ab; Peppol-spezifische Vorgaben gelten nicht automatisch für jede ZUGFeRD-Rechnung.
Verwandte Business Terms (BT-Nummern)
E-Rechnungen einfach und konform erstellen
Erstelle XRechnung- und ZUGFeRD-Rechnungen in Billance und prüfe die exportierte Datei lokal. Dieser Leitfaden hilft dir, BT-153 einzuordnen und deine Rechnungsangaben vor dem Versand zu kontrollieren.