E-Rechnungspflicht
Zuletzt aktualisiert: 18. Juni 2026
Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 und 2028 endet die Übergangsphase für die Ausstellung. Mit Billance bereitest du dich frühzeitig vor: lokal, nachvollziehbar und GoBD-orientiert.
Kurz erklärt
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht genau?
Die E-Rechnungspflicht regelt, wann Unternehmen im inländischen B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen empfangen und ausstellen müssen.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt im Umsatzsteuerrecht eine neue Einordnung: Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine per E-Mail versendete PDF-Datei. Gemeint ist eine strukturierte Rechnung, die elektronisch verarbeitet werden kann und sich an der europäischen Norm EN 16931 orientiert. Eine PDF-Rechnung, ein Scan oder ein Word-Dokument bleibt dagegen eine sogenannte sonstige Rechnung.
Praktisch bedeutet das: Deine Firma muss eingehende E-Rechnungen schon jetzt annehmen können. Für das Ausstellen eigener E-Rechnungen gibt es Übergangsfristen. Diese Fristen sind aber kein Grund, das Thema aufzuschieben: Wer erst 2027 oder 2028 umstellt, muss Prozesse, Software, Zuständigkeiten und Archivierung unter Zeitdruck ändern.
Empfang seit 2025
Versand ab 2027/2028
PDF ist nicht genug
Fristen
Aktuelle Fristen der E-Rechnungspflicht 2025 bis 2028
Für SEO und Praxis ist die Fristenlogik der wichtigste Teil: Empfangspflicht seit 2025, allgemeine Übergangsphase bis Ende 2026, verlängerte Frist für kleinere Aussteller bis Ende 2027.
| Zeitraum | Empfangspflicht | Versandpflicht | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Ab 01.01.2025 | Für alle inländischen B2B-Unternehmen | Übergangsweise noch sonstige Rechnungen möglich | Empfang muss sofort funktionieren |
| 2025-2026 | Verpflichtend | Papier/PDF mit Zustimmung weiter möglich | Allgemeine Übergangsphase |
| Ab 01.01.2027 | Verpflichtend | Pflicht für Aussteller mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz | Kleinere Aussteller haben bis Ende 2027 Zeit |
| Ab 01.01.2028 | Verpflichtend | Grundsätzlich Pflicht für alle betroffenen B2B-Aussteller | Nur noch gesetzliche Ausnahmen |
Empfang wird Pflicht
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen annehmen können.
Übergang läuft
Sonstige Rechnungen sind bei Zustimmung weiterhin möglich.
> 800.000 Euro
Größere Rechnungsaussteller müssen E-Rechnungen ausstellen.
Regelbetrieb
Die E-Rechnung wird für betroffene B2B-Umsätze zum Standard.
Betroffene
Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Betroffen: inländische B2B-Umsätze
Auch kleine Betriebe müssen empfangen
Nicht betroffen sind klassische B2C-Umsätze an Privatkunden. Ebenfalls nicht in denselben Anwendungsbereich fallen viele steuerfreie Umsätze, bei denen aus umsatzsteuerlicher Sicht regelmäßig keine Pflicht zur Rechnungsausstellung besteht. Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gelten zusätzlich eigene B2G-Regeln, die es bereits länger gibt.
Besonders wichtig ist die Einordnung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, sind aber von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. Trotzdem ist eine Software sinnvoll, weil empfangene XML-Dateien angezeigt, geprüft und geordnet abgelegt werden müssen.
Ausnahmen
Wichtige Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht
Kleinbetragsrechnungen
Rechnungen bis 250 Euro brutto müssen nicht als E-Rechnung ausgestellt werden.
Fahrausweise
Fahrausweise und bestimmte vergleichbare Dokumente bleiben ausgenommen.
Kleinunternehmer
Die Ausnahme betrifft die Ausstellung, nicht den Empfang von E-Rechnungen.
B2C-Umsätze
Rechnungen an Verbraucher fallen nicht unter die inländische B2B-Pflicht.
Bestimmte steuerfreie Umsätze
Viele Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG sind nicht erfasst.
EDI-Verfahren
EDI kann weiter genutzt werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Risiken
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die E-Rechnungspflicht ist nicht nur ein technisches Thema. Die Pflicht wirkt in Zahlungsprozesse, Lieferantenbeziehungen, Steuerprüfung und Dokumentation hinein.
Wichtig: Nicht erst kurz vor 2028 reagieren
Fehlerhafte oder fehlende Rechnungsprozesse können Zahlungen verzögern, Rückfragen in der Buchhaltung auslösen und bei Prüfungen auffallen. Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Rechnungspflichten und Aufbewahrung können nach dem UStG mit Bußgeldern verbunden sein. Zusätzlich kann beim Empfänger der Vorsteuerabzug praktisch erschwert werden, wenn Rechnungen nicht ordnungsgemäß vorliegen.
Vorsteuerabzug
Empfänger brauchen ordnungsgemäße Rechnungen. Fehlerhafte Prozesse können Nachfragen und Korrekturen verursachen.
Betriebsprüfung
Unklare Ablagen, fehlende XML-Dateien oder nicht nachvollziehbare Korrekturen erhöhen den Prüfungsaufwand.
Zahlungsverzug
Geschäftspartner können Rechnungen zurückweisen, wenn sie nicht im erwarteten Format vorliegen.
Lieferantenportale
Große Auftraggeber werden strukturierte Rechnungen oft konsequent verlangen.
Praxis
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Wenn du aktuell nicht weißt, wer E-Rechnungen entgegennimmt, wo XML-Dateien abgelegt werden und wie du eine XRechnung lesbar machst, ist der Empfangsprozess noch nicht sauber geklärt.
FAQ
Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht
Fazit
Handlungsempfehlung: jetzt vorbereiten, nicht erst 2028 reagieren
Die E-Rechnungspflicht ist vor allem eine Prozessumstellung. Wer früh beginnt, kann den Empfang sauber organisieren, eigene Rechnungen rechtzeitig umstellen und Rückfragen von Kunden oder Steuerberatung vermeiden.
Billance hilft dir dabei, E-Rechnungen lokal zu erstellen, bestehende Rechnungsdaten strukturiert zu verarbeiten und wichtige Prüfungen direkt im Arbeitsablauf zu berücksichtigen. Wenn du die technischen Grundlagen zu XRechnung, ZUGFeRD, EN 16931 oder BT-Feldern vertiefen möchtest, lies ergänzend die E-Rechnung-Grundlagen.