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E-Rechnung Wissen

E-Rechnung: Grundlagen, Formate und Pflichtangaben

Eine E-Rechnung ist keine PDF-Datei per E-Mail, sondern ein strukturierter Datensatz, den ein Computer ohne Abtippen lesen kann. Diese Seite erklärt die gesetzliche Definition, die Fristen bis 2028, den Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD und den Aufbau aus Business Terms – kompakt genug zum Nachschlagen und ausführlich genug für die Umstellung im Betrieb.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
§ 14 UStG, EN 16931
Empfangspflicht
seit 01.01.2025
Gängige Formate
XRechnung, ZUGFeRD
Aufbewahrung
in der Regel 8 Jahre

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dazu gehören insbesondere Formate nach der europäischen Norm EN 16931. Auch andere vereinbarte Formate sind zulässig, wenn sie die richtige und vollständige Extraktion der umsatzsteuerlichen Pflichtangaben ermöglichen.

Der entscheidende Unterschied liegt darin, für wen die Rechnung lesbar ist. Ein herkömmliches PDF ist für das menschliche Auge gemacht: Ein Computer sieht darin nur Text an Bildpositionen und muss die Beträge über Texterkennung raten oder sie werden abgetippt. Eine echte E-Rechnung besteht dagegen aus einem XML-Datenmodell, in dem jede Angabe in einem definierten Datenfeld steht – dem sogenannten Business Term. Das Empfängersystem liest Rechnungsnummer, Steuersatz und Zahlbetrag deshalb aus derselben Stelle wie bei jeder anderen E-Rechnung und kann sie ohne Medienbruch prüfen und verbuchen.

Für dich als Rechnungssteller ändert sich die Arbeit dadurch weniger, als der Begriff vermuten lässt: Du erfasst dieselben Angaben wie bisher. Deine Software erzeugt daraus zusätzlich die strukturierte Datei.

Sonstige Rechnung und E-Rechnung im Vergleich

Bis Ende 2024 galt jede elektronisch übermittelte Rechnung als elektronische Rechnung, auch ein einfaches PDF. Seit dem 1. Januar 2025 unterscheidet das Umsatzsteuerrecht zwischen der strukturierten E-Rechnung und der sonstigen Rechnung – dazu zählen Papier, Bilddateien und eben auch das gewohnte PDF.

Gegenüberstellung von sonstiger Rechnung und E-Rechnung nach der seit 2025 geltenden Einordnung.

Format

Sonstige Rechnung
Papier, Bild- und Textdateien wie .pdf, .jpg oder .docx
E-Rechnung nach EN 16931
XML-Struktur wie XRechnung oder ein Hybrid-PDF wie ZUGFeRD

Maschinelle Verarbeitung

Sonstige Rechnung
Nein – erfordert Texterkennung oder manuelle Eingabe
E-Rechnung nach EN 16931
Ja – die Datenfelder werden direkt eingelesen

Gesetzliche Einordnung

Sonstige Rechnung
Während der Übergangsregeln und in den gesetzlichen Ausnahmefällen zulässig
E-Rechnung nach EN 16931
Empfang seit 2025 verpflichtend, Ausstellung stufenweise

Zustimmung des Empfängers

Sonstige Rechnung
Papier ohne Zustimmung, einfaches PDF nur mit Zustimmung
E-Rechnung nach EN 16931
Für verpflichtende inländische B2B-Umsätze nicht erforderlich

Aufbewahrung

Sonstige Rechnung
Analog oder manuell digitalisiert
E-Rechnung nach EN 16931
Strukturiertes Original unverändert elektronisch aufbewahren

Warum jetzt? Die europäische Perspektive (ViDA)

Die E-Rechnung ist der erste Schritt einer größeren Umstellung. Mit dem EU-Vorhaben „VAT in the Digital Age“ (ViDA) soll bis 2030 ein unionsweites digitales Meldesystem für grenzüberschreitende B2B-Umsätze entstehen. Strukturierte Rechnungsdaten sind dafür die technische Voraussetzung – wer sie heute sauber erzeugt, muss später vor allem den Übertragungsweg ergänzen.

E-Rechnungspflicht in Deutschland: Fristen und Betroffene

Die deutsche B2B-E-Rechnungspflicht betrifft steuerpflichtige Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Maßgeblich sind die umsatzsteuerliche Rechnungspflicht, die Ansässigkeit beider Beteiligter im Inland und die gesetzlichen Ausnahmen. Für Umsätze an Verbraucher gilt sie nicht.

Die Empfangsseite und die Versandseite sind streng zu trennen: Empfangen können musst du seit dem 1. Januar 2025, ausnahmslos und unabhängig von deiner Unternehmensgröße. Für das Ausstellen eigener E-Rechnungen laufen dagegen Übergangsregeln, die vom Vorjahresumsatz abhängen.

  1. ab 01.01.2025

    Empfangspflicht für alle

    Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen entgegennehmen können. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür nach der BMF-FAQ formal; praktisch brauchst du zusätzlich einen Weg, die XML-Datei zu lesen, zu prüfen und nachvollziehbar abzulegen.

  2. bis 31.12.2026

    Allgemeine Übergangsphase beim Versand

    Rechnungsaussteller dürfen weiterhin Papierrechnungen verschicken. Ein einfaches elektronisches Format wie ein PDF setzt die Zustimmung des Empfängers voraus.

  3. ab 01.01.2027

    Versandpflicht über 800.000 Euro Vorjahresumsatz

    Wer im Vorjahr mehr als 800.000 Euro umgesetzt hat, muss für die erfassten inländischen B2B-Umsätze E-Rechnungen ausstellen. Darunter gilt die Übergangsregel noch ein Jahr länger.

  4. ab 01.01.2028

    E-Rechnung wird zum Regelfall

    Auch die verlängerte Frist für kleinere Aussteller endet. Danach bleiben nur noch die gesetzlichen Ausnahmen, etwa Kleinbetragsrechnungen und Kleinunternehmerleistungen.

Übergangszeitplan der B2B-E-Rechnungspflicht. Stand der ausgewerteten Veröffentlichungen: siehe Aktualisierungsdatum dieser Seite.

ab 01.01.2025

Empfangspflicht (B2B)
Verpflichtend für alle inländischen B2B-Empfänger.
Versandpflicht (B2B)
Bis Ende 2026 gilt die allgemeine Übergangsregel: Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, ein einfaches elektronisches Format.
Übergangsregeln und Ausnahmen
Papier benötigt keine Zustimmung, ein einfaches PDF schon. Die gesetzlichen Ausnahmen bleiben bestehen.

ab 01.01.2027

Empfangspflicht (B2B)
Verpflichtend für alle.
Versandpflicht (B2B)
Grundsätzlich verpflichtend bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz.
Übergangsregeln und Ausnahmen
Bis einschließlich 800.000 Euro Vorjahresumsatz gilt die Übergangsregel bis Ende 2027. Bestimmte EDI-Verfahren dürfen bis dahin weiter genutzt werden.

ab 01.01.2028

Empfangspflicht (B2B)
Verpflichtend für alle.
Versandpflicht (B2B)
Grundsätzlich verpflichtend für die erfassten inländischen B2B-Umsätze.
Übergangsregeln und Ausnahmen
Es gelten weiterhin die gesetzlichen Ausnahmen, unter anderem Kleinunternehmerleistungen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Umsätze.

Sonderfall B2G: Rechnungen an Behörden

Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gelten zusätzlich die Vorschriften des Bundes beziehungsweise des jeweiligen Landes – und die gibt es länger als die B2B-Pflicht. Beim Bund ist grundsätzlich XRechnung oder ein entsprechend zulässiger Standard zu verwenden, die Einreichung läuft über die Rechnungseingangsplattform des Bundes. Beachte immer die Angaben des Auftraggebers zu Leitweg-ID, Format und Übermittlungsweg.

Standards und Formate: EN 16931, XRechnung, ZUGFeRD und Peppol

Die europäische Norm EN 16931 legt das semantische Datenmodell einer elektronischen Rechnung fest: welche Angaben es gibt, wie sie heißen und in welcher Beziehung sie zueinander stehen. Sie schreibt kein Dateiformat vor – deshalb gibt es mehrere Formate, die dieselbe Norm erfüllen und trotzdem unterschiedlich aussehen.

  • EN 16931 – die europäische Norm

    Beschreibt das semantische Kernmodell mit seinen Business Terms und Geschäftsregeln. Profile und nationale Regeln können darüber hinaus weitere Anforderungen festlegen.

  • XRechnung – das reine XML-Format

    Die deutsche Anwendungsspezifikation (CIUS) der Norm, ausgestellt in der Syntax UBL oder CII. Sie enthält keine visuelle Darstellung und ist der Standard im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung.

  • ZUGFeRD / Factur-X – das Hybrid-Format

    Kombiniert eine sichtbare PDF/A-3-Datei mit einer darin eingebetteten XML-Rechnung. Der Empfänger sieht eine gewohnte Rechnung und seine Software liest gleichzeitig die strukturierten Daten – im B2B-Bereich der bequemste Weg.

  • Peppol BIS Billing und EDI

    Peppol ist weniger ein Format als ein Übertragungsnetz mit eigenem Profil auf Basis der Norm. Klassische EDI-Verfahren dürfen unter bestimmten Voraussetzungen und mit Anpassung an EN 16931 weitergeführt werden.

Die gängigen E-Rechnungsformate im direkten Vergleich.

XRechnung

Typ
Reines XML (UBL oder CII)
Für Menschen lesbar
Nein – nur über eine Software oder einen Viewer
Typischer Einsatz
Öffentliche Verwaltung (B2G), Bundes- und Landesbehörden

ZUGFeRD ab 2.0.1 (geeignete Profile)

Typ
Hybrid: PDF/A-3 mit eingebettetem XML
Für Menschen lesbar
Ja – mit jedem PDF-Betrachter
Typischer Einsatz
B2B, Handel, Dienstleistung, Freiberufler

Peppol BIS Billing

Typ
XML über das Peppol-Netzwerk
Für Menschen lesbar
Nein – nur über eine Software
Typischer Einsatz
Grenzüberschreitender B2B- und B2G-Verkehr

Welches Format für einen konkreten Vorgang passt, entscheidet nicht das Format allein, sondern die Vorgabe deines Empfängers. Der ausführliche Vergleich steht auf der Seite ZUGFeRD und XRechnung.

BT-Nummern: der technische Aufbau einer E-Rechnung

Damit ein Empfängersystem eine Rechnung ohne Rückfrage verarbeiten kann, ist jede Angabe einem definierten Feld zugeordnet. Die EN 16931 nennt diese Felder Business Terms (BT) und fasst sie zu Business Groups (BG) zusammen. Ergänzend legen Business Rules (BR) fest, welche Felder zusammen auftreten müssen und wie die Summen rechnerisch zusammenhängen.

Diese Nummern sind der Grund, warum Fehlermeldungen von Prüfportalen wie „BR-DE-15“ oder „BT-10 fehlt“ aussehen. Wer die Systematik einmal verstanden hat, liest solche Meldungen wie eine Adresse: Die BR sagt, welche Regel verletzt ist, die BT sagt, in welchem Feld.

Allgemeine Rechnungsinformationen

BT-1RechnungsnummerJa
Eindeutige Kennung der Rechnung
BT-2RechnungsdatumJa
Ausstellungsdatum
BT-3RechnungsartcodeJa
z. B. 380 (Handelsrechnung), 381 (Gutschrift)
BT-5RechnungswährungJa
ISO-Code, meist EUR
BT-9FälligkeitsdatumBedingt (oft relevant)
Zahlungsziel
BT-10Käuferreferenz / Leitweg-IDBedingt; Pflicht in XRechnung
Automatische Zuordnung beim Empfänger, besonders in der öffentlichen Verwaltung
BT-13BestellreferenzBedingt
Auftrags- oder Vertragskennung
BT-24SpezifikationskennungJa
Kennung des angewendeten Standards oder Profils

Verkäufer (Rechnungssteller)

BT-27Name des VerkäufersJa
Offizieller Firmenname des Rechnungsstellers
BT-31 / BT-32USt-ID / SteuernummerJa
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer
BT-34Elektronische Adresse VerkäuferBedingt
Elektronische Adresse mit Kennungsschema, etwa E-Mail oder Netzwerk-Endpoint
BT-35 ff.Anschrift des VerkäufersJa
Straße, PLZ, Ort, Land
BT-40Ländercode VerkäuferJa
ISO-3166-1-alpha-2-Ländercode, z. B. DE
BT-43E-Mail VerkäuferkontaktBedingt; Pflicht in XRechnung
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Käufer (Rechnungsempfänger)

BT-44Name des KäufersJa
Offizieller Firmenname des Empfängers
BT-48USt-ID des KäufersBedingt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
BT-49Elektronische Adresse KäuferBedingt
Elektronische Adresse mit Kennungsschema, etwa E-Mail oder Netzwerk-Endpoint
BT-50 ff.Anschrift des KäufersJa
Vollständige Adresse
BT-55Ländercode KäuferJa
ISO-3166-1-alpha-2-Ländercode, z. B. DE

Lieferung & Leistungszeitraum

BT-72Tatsächliches LieferdatumBedingt
Datum der Warenlieferung oder Leistungserbringung
BT-73 / BT-74Leistungszeitraum Beginn / EndeBedingt
Beginn und Ende des Leistungszeitraums auf Rechnungsebene

Zahlungsinformationen

BT-81ZahlungsartBedingt
Code des Zahlungsmittels, z. B. Überweisung oder SEPA-Lastschrift
BT-83VerwendungszweckBedingt (oft relevant)
Zahlungsreferenz für die Zuordnung einer Zahlung
BT-84Zahlungskonto / IBANBedingt (bei Banküberweisung)
Zahlungsverbindung des Rechnungsstellers
BT-86BICBedingt
Kennung des Zahlungsdienstleisters

Rechnungssummen & Steuern

BT-106Summe der PositionsnettobeträgeJa
Summe aller Nettobeträge der Positionen
BT-109Rechnungsbetrag nettoJa
Gesamtsumme netto nach Zu- und Abschlägen
BT-110USt-GesamtbetragBedingt
Gesamtsumme der Umsatzsteuer in Rechnungswährung
BT-112Rechnungsgesamtbetrag mit UStJa
Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer
BT-114RundungsbetragBedingt
Rundungskorrektur des fälligen Zahlbetrags
BT-115Fälliger ZahlbetragJa
Bruttobetrag abzüglich Vorauszahlungen zuzüglich Rundung
BT-118SteuerkategoriecodeJa
Kategorie in der Steueraufschlüsselung, z. B. S, Z, E, AE oder K

Rechnungspositionen

BT-126PositionsnummerJa
Eindeutige Kennung innerhalb der Rechnung
BT-129RechnungsmengeJa
Menge der abgerechneten Waren oder Leistungen
BT-130EinheitencodeJa
Code nach UN/ECE Recommendation 20/21, z. B. C62, HUR oder DAY
BT-131PositionsnettobetragJa (bei Positionen)
Nettobetrag der einzelnen Rechnungsposition
BT-146ArtikelnettopreisJa
Nettopreis bezogen auf die Preisbasismenge
BT-151 / BT-152Steuerkategorie & SteuersatzBedingt
Umsatzsteuerliche Einordnung der Rechnungsposition
BT-153ArtikelnameJa
Bezeichnung der Ware oder Leistung
BT-154ArtikelbeschreibungBedingt
Ergänzende Beschreibung der Ware oder Leistung
BT-157Standard-Artikelkennung / GTINBedingt
Artikelkennung mit registriertem Schema, etwa GTIN

Auswahl der Business Terms, die in nahezu jeder gesetzeskonformen E-Rechnung eine Rolle spielen. Jede BT-Nummer führt zu ihrer eigenen Detailseite.

Weitere Felder, die je nach Fall dazukommen

  • BT-20 – Zahlungsbedingungen

    Zahlungsziel im Klartext, Skontoregelungen und abweichende Vereinbarungen.

  • BT-42 / BT-43 – Verkäuferkontakt

    Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners; BT-43 verlangt XRechnung verpflichtend.

  • BT-92 / BT-107 – Dokumentenrabatte

    Einzelner Abschlag auf Dokumentebene und die Summe aller Abschläge.

  • BT-116 ff. – Steueraufschlüsselung

    Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Steuerbetrag je Steuerkategorie – die häufigste Fehlerquelle bei gemischten Steuersätzen.

  • BT-134 / BT-135 – Abrechnungszeitraum je Position

    Relevant bei wiederkehrenden Leistungen wie Wartung, Miete oder Abonnements.

  • BT-7 / BT-72 – Steuer- und Lieferzeitpunkt

    Abweichender Umsatzsteuerzeitpunkt und das tatsächliche Lieferdatum.

Diese Übersicht zeigt eine Auswahl aus dem semantischen Kernmodell und ist bewusst keine vollständige Auflistung. Wie verbindlich ein Feld ist, hängt vom Rechnungstyp, vom verwendeten Profil und von der nationalen Ausprägung ab – in der XRechnung sind mehr Felder verpflichtend als in der reinen Norm.

Was die Umstellung im Betrieb bringt

Strukturierte Rechnungsdaten vereinfachen die Verarbeitung – wie stark, hängt von deinen bisherigen Abläufen und davon ab, wie gut die beteiligten Systeme angebunden sind. Die folgenden Punkte beschreiben, wo der Unterschied typischerweise entsteht.

  • Weniger Erfassungsaufwand

    Digitale Übermittlung spart Papier, Druck und Porto; vor allem entfällt das Abtippen eingehender Rechnungen. Wie viel Zeit das spart, hängt vom bisherigen Prozess ab.

  • Übernahme statt Eingabe

    Kompatible Systeme lesen die Rechnungsdaten direkt ein. Das reduziert manuelle Eingaben und Rückfragen; die fachliche Prüfung und die Freigabe bleiben trotzdem deine Aufgabe.

  • Weniger Übertragungsfehler

    Strukturierte Daten und formale Validierung fangen Zahlendreher und fehlende Pflichtfelder ab, bevor die Rechnung das Haus verlässt.

  • Nachvollziehbare Ablage

    E-Rechnungen lassen sich digital und platzsparend organisieren. Billance unterstützt dich mit lokaler Ablage, Archiv und Backups; die ordnungsgemäße Aufbewahrung und die Verfahrensdokumentation bleiben Teil deines betrieblichen Prozesses.

  • Schnellere Zahlungseingänge

    Eine Rechnung, die beim Empfänger direkt im Freigabelauf landet, wird im Schnitt früher bezahlt als eine, die erst erfasst werden muss. Das wirkt unmittelbar auf deine Liquidität.

  • Vorbereitung auf ViDA

    Wer heute normkonforme Rechnungsdaten erzeugt, hat die Grundlage für die kommenden europäischen Meldepflichten bereits im Haus.

E-Rechnung erstellen: der Ablauf in vier Schritten

Mit passender Software unterscheidet sich der Weg zur E-Rechnung kaum vom gewohnten Rechnungsschreiben. Der Unterschied liegt in Schritt zwei und drei: Prüfung und Format.

  1. Rechnungsdaten erfassen

    Trage die üblichen Angaben ein: Verkäufer- und Käuferdaten samt USt-IdNr., Positionen, Preise und Steuersätze. Für Behörden gehört die vom Auftraggeber mitgeteilte Leitweg-ID in die Käuferreferenz (BT-10).

  2. Formal nach EN 16931 prüfen

    Billance prüft im Hintergrund, ob die Pflichtfelder gefüllt sind und die Steuer- und Summenberechnung aufgeht. Formale Prüfungen ersetzen die fachliche und steuerliche Kontrolle nicht.

  3. Format wählen und erzeugen

    Für Behörden erzeugst du eine XRechnung als XML, für Geschäftskunden meist ein ZUGFeRD-Hybrid-PDF. Bestehende PDF-Rechnungen lassen sich mit dem Konverter in ein E-Rechnungsformat überführen.

  4. Versenden und aufbewahren

    Der Versand per E-Mail ist der gängigste Weg. Bewahre anschließend das strukturierte Original unverändert auf und lege es nachvollziehbar in der Rechnungsverwaltung ab.

E-Rechnungen sofort prüfen, lesen und entpacken

Du musst nichts installieren, um mit einer E-Rechnung zu arbeiten. Die drei folgenden Werkzeuge laufen vollständig in deinem Browser: Deine Rechnungsdatei wird nicht an einen Server übertragen, es gibt kein Konto und kein Limit.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Die Fragen, die in der Praxis am häufigsten aufkommen – von der PDF-Frage bis zur Aufbewahrung.

Ein einfaches PDF ist seit 2025 eine sonstige Rechnung, keine strukturierte E-Rechnung. Zulässig bleibt es während der Übergangsfristen und in den gesetzlichen Ausnahmefällen, etwa bei Leistungen von Kleinunternehmern. Ein ausnahmsloses PDF-Verbot gibt es deshalb auch ab 2028 nicht. Ein ZUGFeRD-PDF mit geeignetem strukturiertem XML kann dagegen sehr wohl eine E-Rechnung sein.

Quellen und weiterführende Vorschriften

Die Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen. Bei Zweifeln gilt immer der Originaltext.

Dieser Beitrag gibt den Stand der öffentlich zugänglichen Informationen zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften, die Schreiben des Bundesfinanzministeriums und die Vorgaben deines Rechnungsempfängers.

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