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E-Rechnung Grundlagen

Zuletzt aktualisiert: 18. Juni 2026

Deine solide B2B-Grundlage für die gesetzliche Pflicht in Deutschland

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist weit mehr als eine eingescannte Papier- oder eine einfache PDF-Rechnung. Nach dem Gesetz handelt es sich um eine Rechnung, die in einem ursprünglichen strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen.

Während herkömmliche PDF-Dateien für das menschliche Auge gut lesbar sind, enthalten sie für Computer keine strukturierten, maschinenlesbaren Daten. Sie müssen manuell erfasst oder aufwendig mittels OCR-Software ausgelesen werden. Eine echte E-Rechnung dagegen besteht aus einem XML-Datenmodell, in dem alle Rechnungsinformationen in definierten Datenfeldern (den sogenannten Business Terms oder BTs) abgelegt sind. Dies ermöglicht es Empfängersystemen, die Rechnung völlig automatisiert einzulesen, zu prüfen und zu verbuchen – ohne Medienbrüche und manuelle Fehlerquellen.

Der Unterschied: Sonstige Rechnung vs. E-Rechnung

Bislang galten Papier- und PDF-Rechnungen steuerrechtlich gleichermaßen als elektronische Rechnungen (sofern sie per E-Mail verschickt wurden). Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich diese Definition in Deutschland grundlegend:

MerkmalSonstige Rechnung (Papier, einfaches PDF)E-Rechnung (XML-basiert nach EN 16931)
FormatPapier, Bilddateien (.pdf, .jpg, .docx)XML-Struktur (z.B. XRechnung) oder Hybrid-PDF (ZUGFeRD)
Automatische VerarbeitungNein (erfordert OCR oder manuelle Eingabe)Ja (vollautomatisch durch XML-Struktur)
Gesetzliche PflichtNein (wird schrittweise abgelöst)Ja (Empfangspflicht ab 2025, Versand ab 2027/2028)
ArchivierungAnalog oder manuell digitalisiertRein digital & revisionssicher (GoBD)

Warum jetzt? Die europäische Perspektive (ViDA)

Die Einführung der E-Rechnung ist der erste Schritt zur Modernisierung des Steuersystems. Im Rahmen der EU-Initiative "VAT in the Digital Age" (ViDA) soll bis 2030 ein EU-weites Echtzeit-Meldesystem für B2B-Transaktionen etabliert werden. E-Rechnungen bilden hierfür das technische Fundament, um Umsatzsteuerbetrug effektiv zu bekämpfen.


Die E-Rechnungspflicht in Deutschland – Fristen und Betroffene

Das Wachstumschancengesetz führt in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 eine schrittweise Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich ein. Betroffen sind alle Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (Business-to-Business, B2B), bei denen der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die E-Rechnungspflicht nicht für B2C-Geschäfte (Umsätze an Verbraucher) gilt. Zudem gibt es gesetzliche Ausnahmen, beispielsweise für Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Bruttobetrag von 250 Euro oder für Fahrausweise. Dennoch müssen sich alle deutschen Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmen – unabhängig von ihrer Umsatzgröße, also auch Kleinunternehmer – auf den Empfang von E-Rechnungen ab 2025 vorbereiten.

Der offizielle Übergangszeitplan der E-Rechnungspflicht

ZeitraumEmpfangspflicht (B2B)Versandpflicht (B2B)Übergangsregeln / Ausnahmen
Ab 01.01.2025Verpflichtend für ALLE inländischen B2B-Empfänger. Jedes Unternehmen muss in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.Bis zum 31.12.2026 ist der Versand von sonstigen Rechnungen (Papier/PDF) mit Zustimmung des Empfängers weiterhin erlaubt.Übergangsphase: Papier- und PDF-Rechnungen bedürfen noch der Zustimmung des Empfängers.
Ab 01.01.2027Verpflichtend für ALLE.Verpflichtend für B2B-Aussteller mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz (Umsatz in 2026).Kleinere Unternehmen (unter 800.000 € Vorjahresumsatz) dürfen noch sonstige Rechnungen ausstellen.
Ab 01.01.2028Verpflichtend für ALLE.Verpflichtend für ALLE inländischen B2B-Aussteller ohne Ausnahme.Nur noch gesetzliche Ausnahmen wie Kleinbetragsrechnungen unter 250 € brutto oder Fahrausweise.

Sonderfall B2G: Rechnungen an Behörden

Im Bereich Business-to-Government (B2G) – also bei Aufträgen für die öffentliche Verwaltung des Bundes und vieler Länder – ist die E-Rechnung bereits seit Ende 2020 Pflicht. Hier wird meist das Format XRechnung vorgeschrieben, und Rechnungen müssen zwingend eine sogenannte Leitweg-ID enthalten, um der richtigen Behörde zugeordnet werden zu können. Im B2B-Bereich zwischen Unternehmen ist eine Leitweg-ID hingegen nicht erforderlich.


Wichtige Standards und Formate der E-Rechnung

Die europäische Norm EN 16931 legt das semantische Datenmodell für eine E-Rechnung fest. Das bedeutet, sie definiert genau, welche Pflichtangaben eine Rechnung enthalten muss und wie diese technisch strukturiert sein müssen. In Deutschland haben sich im Wesentlichen zwei Formate etabliert, die diese Norm erfüllen:

1. EN 16931 (Die europäische Norm)

Das gemeinsame europäische Fundament. Jedes zulässige Format muss die syntaktischen und semantischen Anforderungen dieser Norm erfüllen, um die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen in der EU zu gewährleisten.

2. XRechnung (Das XML-Standardformat)

Die XRechnung ist ein rein strukturiertes XML-Format ohne visuelle Darstellung. Sie ist der offizielle Standard der deutschen Verwaltung (B2G) und wird über spezielle Portale oder Peppol übermittelt. Da sie für Menschen unlesbar ist, erfordert sie eine Software zur Visualisierung.

3. ZUGFeRD / Factur-X (Das Hybrid-Format)

ZUGFeRD kombiniert das Beste aus zwei Welten: Eine visuelle PDF/A-3-Datei für das menschliche Auge und eine darin eingebettete, strukturierte XML-Datei für die maschinelle Verarbeitung. Dieses Format ist im B2B-Bereich extrem beliebt, da es ohne spezielle Software gelesen werden kann.

4. Peppol BIS Billing & EDI

Peppol ist ein internationales Netzwerk zur sicheren Übermittlung von E-Rechnungen. Klassische EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) dürfen unter bestimmten steuerrechtlichen Voraussetzungen und Anpassungen an die EN 16931 ebenfalls weitergeführt werden.

Die Formate im direkten Vergleich

FormatTypMenschliche LesbarkeitHäufige Nutzung
XRechnungReines XML (CII/UBL)Nein (nur über Software visualisierbar)Öffentliche Verwaltung (B2G), Bundesbehörden
ZUGFeRD (ab 2.0)Hybrid (PDF + XML)Ja (Standard PDF-Viewer)B2B-Sektor, Handel, Dienstleistungen, Freiberufler
Peppol BISXML über Peppol-NetzwerkNein (nur über Software)Grenzüberschreitender B2B/B2G-Verkehr, Großkonzerne

BT-Nummern und der technische Aufbau einer E-Rechnung

Um die automatische Verarbeitung zu ermöglichen, ist eine E-Rechnung in logische Felder unterteilt. Die europäische Norm EN 16931 benennt diese Felder als Business Terms (BT) und gruppiert sie in Business Groups (BG). Ergänzt wird dies durch Business Rules (BR), welche die logischen Abhängigkeiten und Prüfregeln festlegen.

Für Entwickler, Buchhalter und IT-Verantwortliche ist das Verständnis dieser BT-Strukturen entscheidend. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten BT-Nummern, die in nahezu jeder gesetzeskonformen E-Rechnung relevant sind:

BT-NummerBezeichnung (Deutsch)PflichtfeldBedeutung / Inhalt
Allgemeine Rechnungsinformationen
BT-1RechnungsnummerJaEindeutige Kennung der Rechnung
BT-2RechnungsdatumJaAusstellungsdatum
BT-3RechnungsartcodeJaz. B. 380 (Handelsrechnung), 381 (Gutschrift)
BT-5RechnungswährungJaISO-Code (meist EUR)
BT-9FälligkeitsdatumBedingt (oft relevant)Zahlungsziel
BT-10 / BT-24Käuferreferenz / Leitweg-IDNein (Pflicht bei B2G)Automatische Zuordnung, besonders öffentliche Verwaltung
BT-13BestellreferenzBedingtAuftrags- oder Vertragskennung
Verkäufer (Rechnungssteller)
BT-27Name des VerkäufersJaOffizieller Firmenname des Rechnungsstellers
BT-31 / BT-32USt-ID / Steuernummer VerkäuferJaUmsatzsteuer-Identifikationsnummer
BT-35 ff.Anschrift des VerkäufersJaStraße, PLZ, Ort, Land
Käufer (Rechnungsempfänger)
BT-44Name des KäufersJaOffizieller Firmenname des Empfängers
BT-48 ff.USt-ID des KäufersBedingt (meist Ja)Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
BT-50 ff.Anschrift des KäufersJaVollständige Adresse
Zahlungsinformationen
BT-81Zahlungsanweisung / ZahlungsmittelJaz. B. Überweisung, SEPA
BT-82 / BT-83IBAN / BICBedingt (bei Banküberweisung)Zahlungsverbindung
Rechnungssummen & Steuern
BT-106Gesamtbetrag ohne USt (Netto)JaSumme aller Nettobeträge
BT-109Rechnungsbetrag (Netto gesamt)JaGesamtsumme Netto
BT-110 / BT-112Gesamtbetrag der USt / BruttobetragJaSteuerbetrag und Endbetrag
Rechnungspositionen
BT-131 ff.Rechnungspositionen (Details)Ja (bei Positionen)Einzelpositionen mit Menge, Preis, Beschreibung

Die vollständige Liste aller BTs umfasst über 200 Felder. Die hier genannten sind die wichtigsten für die meisten gesetzeskonformen E-Rechnungen (EN 16931 / XRechnung / ZUGFeRD). Für spezifische Branchen oder B2G kommen weitere BTs hinzu.

Weitere sinnvolle Ergänzungen (je nach Kontext)

  • BT-20: Zahlungsbedingungen (Skonto etc.)
  • BT-77 / BT-78: Verkäufer-Kontakt (E-Mail, Telefon)
  • BT-92: Zahlungsfrist in Tagen
  • BT-126: Gesamtsumme Rabatte
  • BT-134 / BT-135: Abrechnungszeitraum (bei wiederkehrenden Leistungen)
  • Steueraufschlüsselung pro Steuersatz (BT-116 ff.)
  • Lieferdatum / Leistungsdatum (BT-7, BT-72 ff.)

Hinweis: Dies ist keine vollständige Auflistung (die Norm enthält deutlich mehr Felder). Die genaue Pflichtigkeit kann je nach Rechnungstyp (B2B vs. B2G), Land und CIUS (z. B. XRechnung) variieren.


Die Vorteile der E-Rechnung für B2B-Unternehmen

Obwohl die Umstellung anfangs Aufwand bedeutet, bietet die E-Rechnung signifikante strategische und operative Vorteile für dein Unternehmen. Laut EU-Kommission und IHK-Untersuchungen lassen sich erhebliche Einsparungen realisieren:

1. Erhebliche Kostenersparnis

Du sparst Papier, Druckertinte, Kuvertierung und Porto. Studien von Bundesfinanzministerium (BMF) und EU-Kommission zeigen eine Ersparnis von bis zu 80% der Administrationskosten (ca. 10 Euro pro Rechnung) im Vergleich zum Postversand.

2. Automatisierung & Zeitgewinn

Rechnungsdaten fließen direkt digital in das Buchhaltungssystem. Die manuelle Dateneingabe entfällt, was die Durchlaufzeiten massiv verkürzt – Rechnungen werden bis zu 80% schneller verarbeitet, geprüft und freigegeben.

3. Reduzierung von Fehlern

Durch die automatische Validierung und den Wegfall manueller Tipparbeit sinkt das Risiko von Fehlbuchungen und Falscheingaben gen null. Mathematische Rechenfehler bei den Steuersätzen sind damit ausgeschlossen.

4. Revisionssichere Archivierung

E-Rechnungen lassen sich digital und platzsparend archivieren. Mit einer GoBD-konformen Software wie Billance erfüllst du mühelos die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren, ganz ohne physische Aktenordner.

5. Schnellere Zahlungen

Da E-Rechnungen schneller beim Empfänger ankommen und dort direkt verarbeitet werden können, verringert sich die Zeit bis zum Zahlungseingang (DSO) spürbar. Das stärkt die Liquidität deines Unternehmens.


E-Rechnung: Funktionen & Anleitung

Der Prozess zur Erstellung einer gesetzeskonformen E-Rechnung ist mit der richtigen Software unkompliziert. Folge einfach diesen vier Schritten:

Schritt 1: Rechnungsdaten erfassen

Trage alle üblichen Rechnungsangaben im Rechnungsdesigner oder Erstellungs-Formular ein: Verkäufer- und Käuferdaten (inkl. USt-ID), Rechnungspositionen, Preise und Steuersätze.

Schritt 2: Formale Validierung nach EN 16931

Billance führt im Hintergrund automatisch eine formale Validierung durch. Es wird geprüft, ob alle Pflichtfelder (BT-Nummern) ausgefüllt sind und ob die Umsatzsteuersätze rechnerisch stimmen.

Schritt 3: E-Rechnungsformat generieren

Wähle das passende Format. Nutze den Konverter für bestehende PDFs. Für Behörden erstellst du eine XRechnung (XML-Datei), für Geschäftskunden empfiehlt sich ein ZUGFeRD-Hybrid-PDF.

Schritt 4: Sicher versenden und archivieren

Verschicke die Datei per E-Mail. Speichere das Dokument GoBD-konform ab und organisiere es direkt in der zentralen Rechnungsverwaltung.

Billance: Gesetzeskonforme E-Rechnungen – einfach & offline

Billance läuft als native Desktop-App vollständig auf deinem Computer. Es gibt keinen Cloud-Zwang, faire Tarife mit flexiblen Laufzeiten und keine Weitergabe deiner sensiblen Rechnungs- und Kundendaten auf externe Server. So erfüllst du die gesetzlichen Anforderungen der E-Rechnungspflicht zu 100% GoBD-konform, sicher und datenschutzkonform.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur E-Rechnung

Hier findest du fundierte Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die E-Rechnungspflicht ab 2025/2028 in Deutschland.

Nein, ab dem 1. Januar 2025 gilt eine einfache PDF-Datei steuerrechtlich nicht mehr als E-Rechnung, sondern als 'sonstige Rechnung'. Eine E-Rechnung muss zwingend ein strukturiertes XML-Format aufweisen, das der EN 16931 entspricht. PDF-Rechnungen sind ab 2025 im B2B-Bereich nur noch im Rahmen von Übergangsregelungen zulässig; ab 2028 sind sie für inländische B2B-Umsätze vollständig verboten (es sei denn, es handelt sich um ein ZUGFeRD-Hybrid-PDF, das eine valide XML-Datei enthält).

Nein. Eine Leitweg-ID (Buyer Reference nach BT-24) ist eine spezielle Kennung, die ausschließlich im B2G-Bereich (Rechnungen an Behörden der öffentlichen Verwaltung) benötigt wird. Im reinen B2B-Verkehr zwischen Unternehmen ist eine Leitweg-ID nicht erforderlich. Hier reichen die Standard-Identifikatoren wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) aus.

Wenn du ab 2028 keine ordnungsgemäße E-Rechnung ausstellst, verstößt die Rechnung gegen die formalen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes. Der Leistungsempfänger verliert dadurch das Recht auf den Vorsteuerabzug. Zudem kann das Finanzamt Bußgelder verhängen. Auch werden deine B2B-Kunden die Zahlung verweigern oder verzögern, da sie gesetzeskonforme Belege für ihre Buchhaltung benötigen.

Der Hauptunterschied liegt im Aufbau: Die XRechnung ist eine reine XML-Datei, die für Menschen ohne Hilfsmittel nicht lesbar ist. Sie ist Pflicht im öffentlichen Bereich (B2G). ZUGFeRD ist ein Hybridformat (PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei). Es lässt sich wie eine normale PDF-Datei öffnen und lesen, kann aber von Systemen vollautomatisch verarbeitet werden. Für den B2B-Bereich ist ZUGFeRD meist die bessere Wahl, da es für beide Seiten komfortabel ist.

Ja. Die gesetzliche Empfangspflicht ab dem 1. Januar 2025 gilt ausnahmslos für alle inländischen Unternehmer, somit auch für Kleinunternehmer. Wenn ein Kleinunternehmer eine Rechnung von einem Lieferanten als E-Rechnung erhält, muss er diese empfangen und GoBD-konform archivieren können. Für das Ausstellen von E-Rechnungen (Versandpflicht) gelten für Kleinunternehmer die allgemeinen Übergangsfristen bis Ende 2027.

Gemäß den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern...) müssen E-Rechnungen im Originalformat elektronisch aufbewahrt werden. Bei einer XRechnung ist das die XML-Datei, bei ZUGFeRD die vollständige PDF/A-3-Datei. Ein bloßer Ausdruck auf Papier ist nicht zulässig und führt zum Verlust der steuerlichen Anerkennung. Das Archivsystem muss sicherstellen, dass die Belege während der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist unveränderbar und lesbar bleiben.

Nein, ab dem 1. Januar 2025 entfällt das Erfordernis der Zustimmung des Empfängers für die Verwendung einer E-Rechnung. Jedes inländische B2B-Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen anzunehmen. Für den Versand von 'sonstigen Rechnungen' (wie Papier oder einfachem PDF) während der Übergangsphase ist hingegen weiterhin das Einvernehmen des Empfängers notwendig.

Ja, der Versand per E-Mail ist der einfachste und gängigste Übertragungsweg. Alternativ können E-Rechnungen auch über Download-Portale, Web-Uploads oder dedizierte Übertragungsnetzwerke wie Peppol bereitgestellt bzw. übermittelt werden.

Ja. Billance unterstützt die Erstellung von XRechnung XML (sowohl in der CII- als auch der UBL-Syntax), EN16931 XML (in der CII-Syntax) sowie ZUGFeRD-Hybrid-PDFs (mit den Profilen EN16931/Comfort, XRechnung und Extended). Durch den Export von XRechnung in der UBL-Syntax wird zudem ein voll kompatibles Peppol BIS Billing 3.0 UBL Dokument erstellt. Jede erstellte Rechnung wird direkt lokal in der App auf formale Konformität zur europäischen Norm EN 16931 geprüft.

Billance ist eine Desktop-Anwendung für Windows, macOS und Linux. Sie läuft standardmäßig vollständig lokal auf deinem Computer. Die Nutzung einer Cloud ist optional: Du kannst deine eigene bevorzugte Cloud (wie iCloud, Google Drive, OneDrive, Dropbox oder einen eigenen WebDAV-Server) zur Synchronisation und für Backups einbinden. Rechnungsdaten, Kundendaten oder finanzielle Details werden dabei niemals auf Server von uns übertragen – du behältst die volle Kontrolle über deine Daten.

Die Leitweg-ID ist eine strukturierte Kennnummer, die in Deutschland im elektronischen Geschäftsverkehr mit öffentlichen Auftraggebern (B2G) verwendet wird. Sie dient der eindeutigen Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die zuständige Bewilligungsbehörde innerhalb einer Verwaltungseinheit.

Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt nur für inländische B2B-Geschäfte – also wenn sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger im Inland ansässig sind. Rechnungen ins Ausland oder aus dem Ausland fallen aktuell nicht unter die deutsche Pflicht, müssen jedoch den jeweiligen nationalen bzw. EU-Regelungen entsprechen.


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