E-Rechnung Wissen
E-Rechnung: Grundlagen, Formate und Pflichtangaben
Eine E-Rechnung ist keine PDF-Datei per E-Mail, sondern ein strukturierter Datensatz, den ein Computer ohne Abtippen lesen kann. Diese Seite erklärt die gesetzliche Definition, die Fristen bis 2028, den Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD und den Aufbau aus Business Terms – kompakt genug zum Nachschlagen und ausführlich genug für die Umstellung im Betrieb.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- § 14 UStG, EN 16931
- Empfangspflicht
- seit 01.01.2025
- Gängige Formate
- XRechnung, ZUGFeRD
- Aufbewahrung
- in der Regel 8 Jahre
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dazu gehören insbesondere Formate nach der europäischen Norm EN 16931. Auch andere vereinbarte Formate sind zulässig, wenn sie die richtige und vollständige Extraktion der umsatzsteuerlichen Pflichtangaben ermöglichen.
Der entscheidende Unterschied liegt darin, für wen die Rechnung lesbar ist. Ein herkömmliches PDF ist für das menschliche Auge gemacht: Ein Computer sieht darin nur Text an Bildpositionen und muss die Beträge über Texterkennung raten oder sie werden abgetippt. Eine echte E-Rechnung besteht dagegen aus einem XML-Datenmodell, in dem jede Angabe in einem definierten Datenfeld steht – dem sogenannten Business Term. Das Empfängersystem liest Rechnungsnummer, Steuersatz und Zahlbetrag deshalb aus derselben Stelle wie bei jeder anderen E-Rechnung und kann sie ohne Medienbruch prüfen und verbuchen.
Für dich als Rechnungssteller ändert sich die Arbeit dadurch weniger, als der Begriff vermuten lässt: Du erfasst dieselben Angaben wie bisher. Deine Software erzeugt daraus zusätzlich die strukturierte Datei.
Sonstige Rechnung und E-Rechnung im Vergleich
Bis Ende 2024 galt jede elektronisch übermittelte Rechnung als elektronische Rechnung, auch ein einfaches PDF. Seit dem 1. Januar 2025 unterscheidet das Umsatzsteuerrecht zwischen der strukturierten E-Rechnung und der sonstigen Rechnung – dazu zählen Papier, Bilddateien und eben auch das gewohnte PDF.
Gegenüberstellung von sonstiger Rechnung und E-Rechnung nach der seit 2025 geltenden Einordnung.
Format
- Sonstige Rechnung
- Papier, Bild- und Textdateien wie
.pdf,.jpgoder.docx - E-Rechnung nach EN 16931
- XML-Struktur wie XRechnung oder ein Hybrid-PDF wie ZUGFeRD
Maschinelle Verarbeitung
- Sonstige Rechnung
- Nein – erfordert Texterkennung oder manuelle Eingabe
- E-Rechnung nach EN 16931
- Ja – die Datenfelder werden direkt eingelesen
Gesetzliche Einordnung
- Sonstige Rechnung
- Während der Übergangsregeln und in den gesetzlichen Ausnahmefällen zulässig
- E-Rechnung nach EN 16931
- Empfang seit 2025 verpflichtend, Ausstellung stufenweise
Zustimmung des Empfängers
- Sonstige Rechnung
- Papier ohne Zustimmung, einfaches PDF nur mit Zustimmung
- E-Rechnung nach EN 16931
- Für verpflichtende inländische B2B-Umsätze nicht erforderlich
Aufbewahrung
- Sonstige Rechnung
- Analog oder manuell digitalisiert
- E-Rechnung nach EN 16931
- Strukturiertes Original unverändert elektronisch aufbewahren
Warum jetzt? Die europäische Perspektive (ViDA)
Die E-Rechnung ist der erste Schritt einer größeren Umstellung. Mit dem EU-Vorhaben „VAT in the Digital Age“ (ViDA) soll bis 2030 ein unionsweites digitales Meldesystem für grenzüberschreitende B2B-Umsätze entstehen. Strukturierte Rechnungsdaten sind dafür die technische Voraussetzung – wer sie heute sauber erzeugt, muss später vor allem den Übertragungsweg ergänzen.
E-Rechnungspflicht in Deutschland: Fristen und Betroffene
Die deutsche B2B-E-Rechnungspflicht betrifft steuerpflichtige Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Maßgeblich sind die umsatzsteuerliche Rechnungspflicht, die Ansässigkeit beider Beteiligter im Inland und die gesetzlichen Ausnahmen. Für Umsätze an Verbraucher gilt sie nicht.
Die Empfangsseite und die Versandseite sind streng zu trennen: Empfangen können musst du seit dem 1. Januar 2025, ausnahmslos und unabhängig von deiner Unternehmensgröße. Für das Ausstellen eigener E-Rechnungen laufen dagegen Übergangsregeln, die vom Vorjahresumsatz abhängen.
ab 01.01.2025
Empfangspflicht für alle
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen entgegennehmen können. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür nach der BMF-FAQ formal; praktisch brauchst du zusätzlich einen Weg, die XML-Datei zu lesen, zu prüfen und nachvollziehbar abzulegen.
bis 31.12.2026
Allgemeine Übergangsphase beim Versand
Rechnungsaussteller dürfen weiterhin Papierrechnungen verschicken. Ein einfaches elektronisches Format wie ein PDF setzt die Zustimmung des Empfängers voraus.
ab 01.01.2027
Versandpflicht über 800.000 Euro Vorjahresumsatz
Wer im Vorjahr mehr als 800.000 Euro umgesetzt hat, muss für die erfassten inländischen B2B-Umsätze E-Rechnungen ausstellen. Darunter gilt die Übergangsregel noch ein Jahr länger.
ab 01.01.2028
E-Rechnung wird zum Regelfall
Auch die verlängerte Frist für kleinere Aussteller endet. Danach bleiben nur noch die gesetzlichen Ausnahmen, etwa Kleinbetragsrechnungen und Kleinunternehmerleistungen.
Übergangszeitplan der B2B-E-Rechnungspflicht. Stand der ausgewerteten Veröffentlichungen: siehe Aktualisierungsdatum dieser Seite.
ab 01.01.2025
- Empfangspflicht (B2B)
- Verpflichtend für alle inländischen B2B-Empfänger.
- Versandpflicht (B2B)
- Bis Ende 2026 gilt die allgemeine Übergangsregel: Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, ein einfaches elektronisches Format.
- Übergangsregeln und Ausnahmen
- Papier benötigt keine Zustimmung, ein einfaches PDF schon. Die gesetzlichen Ausnahmen bleiben bestehen.
ab 01.01.2027
- Empfangspflicht (B2B)
- Verpflichtend für alle.
- Versandpflicht (B2B)
- Grundsätzlich verpflichtend bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz.
- Übergangsregeln und Ausnahmen
- Bis einschließlich 800.000 Euro Vorjahresumsatz gilt die Übergangsregel bis Ende 2027. Bestimmte EDI-Verfahren dürfen bis dahin weiter genutzt werden.
ab 01.01.2028
- Empfangspflicht (B2B)
- Verpflichtend für alle.
- Versandpflicht (B2B)
- Grundsätzlich verpflichtend für die erfassten inländischen B2B-Umsätze.
- Übergangsregeln und Ausnahmen
- Es gelten weiterhin die gesetzlichen Ausnahmen, unter anderem Kleinunternehmerleistungen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Umsätze.
Sonderfall B2G: Rechnungen an Behörden
Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gelten zusätzlich die Vorschriften des Bundes beziehungsweise des jeweiligen Landes – und die gibt es länger als die B2B-Pflicht. Beim Bund ist grundsätzlich XRechnung oder ein entsprechend zulässiger Standard zu verwenden, die Einreichung läuft über die Rechnungseingangsplattform des Bundes. Beachte immer die Angaben des Auftraggebers zu Leitweg-ID, Format und Übermittlungsweg.
Standards und Formate: EN 16931, XRechnung, ZUGFeRD und Peppol
Die europäische Norm EN 16931 legt das semantische Datenmodell einer elektronischen Rechnung fest: welche Angaben es gibt, wie sie heißen und in welcher Beziehung sie zueinander stehen. Sie schreibt kein Dateiformat vor – deshalb gibt es mehrere Formate, die dieselbe Norm erfüllen und trotzdem unterschiedlich aussehen.
EN 16931 – die europäische Norm
Beschreibt das semantische Kernmodell mit seinen Business Terms und Geschäftsregeln. Profile und nationale Regeln können darüber hinaus weitere Anforderungen festlegen.
XRechnung – das reine XML-Format
Die deutsche Anwendungsspezifikation (CIUS) der Norm, ausgestellt in der Syntax UBL oder CII. Sie enthält keine visuelle Darstellung und ist der Standard im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung.
ZUGFeRD / Factur-X – das Hybrid-Format
Kombiniert eine sichtbare PDF/A-3-Datei mit einer darin eingebetteten XML-Rechnung. Der Empfänger sieht eine gewohnte Rechnung und seine Software liest gleichzeitig die strukturierten Daten – im B2B-Bereich der bequemste Weg.
Peppol BIS Billing und EDI
Peppol ist weniger ein Format als ein Übertragungsnetz mit eigenem Profil auf Basis der Norm. Klassische EDI-Verfahren dürfen unter bestimmten Voraussetzungen und mit Anpassung an EN 16931 weitergeführt werden.
Die gängigen E-Rechnungsformate im direkten Vergleich.
XRechnung
- Typ
- Reines XML (UBL oder CII)
- Für Menschen lesbar
- Nein – nur über eine Software oder einen Viewer
- Typischer Einsatz
- Öffentliche Verwaltung (B2G), Bundes- und Landesbehörden
ZUGFeRD ab 2.0.1 (geeignete Profile)
- Typ
- Hybrid: PDF/A-3 mit eingebettetem XML
- Für Menschen lesbar
- Ja – mit jedem PDF-Betrachter
- Typischer Einsatz
- B2B, Handel, Dienstleistung, Freiberufler
Peppol BIS Billing
- Typ
- XML über das Peppol-Netzwerk
- Für Menschen lesbar
- Nein – nur über eine Software
- Typischer Einsatz
- Grenzüberschreitender B2B- und B2G-Verkehr
Welches Format für einen konkreten Vorgang passt, entscheidet nicht das Format allein, sondern die Vorgabe deines Empfängers. Der ausführliche Vergleich steht auf der Seite ZUGFeRD und XRechnung.
BT-Nummern: der technische Aufbau einer E-Rechnung
Damit ein Empfängersystem eine Rechnung ohne Rückfrage verarbeiten kann, ist jede Angabe einem definierten Feld zugeordnet. Die EN 16931 nennt diese Felder Business Terms (BT) und fasst sie zu Business Groups (BG) zusammen. Ergänzend legen Business Rules (BR) fest, welche Felder zusammen auftreten müssen und wie die Summen rechnerisch zusammenhängen.
Diese Nummern sind der Grund, warum Fehlermeldungen von Prüfportalen wie „BR-DE-15“ oder „BT-10 fehlt“ aussehen. Wer die Systematik einmal verstanden hat, liest solche Meldungen wie eine Adresse: Die BR sagt, welche Regel verletzt ist, die BT sagt, in welchem Feld.
Allgemeine Rechnungsinformationen
- BT-1RechnungsnummerJa
- Eindeutige Kennung der Rechnung
- BT-2RechnungsdatumJa
- Ausstellungsdatum
- BT-3RechnungsartcodeJa
- z. B. 380 (Handelsrechnung), 381 (Gutschrift)
- BT-5RechnungswährungJa
- ISO-Code, meist EUR
- BT-9FälligkeitsdatumBedingt (oft relevant)
- Zahlungsziel
- BT-10Käuferreferenz / Leitweg-IDBedingt; Pflicht in XRechnung
- Automatische Zuordnung beim Empfänger, besonders in der öffentlichen Verwaltung
- BT-13BestellreferenzBedingt
- Auftrags- oder Vertragskennung
- BT-24SpezifikationskennungJa
- Kennung des angewendeten Standards oder Profils
Verkäufer (Rechnungssteller)
- BT-27Name des VerkäufersJa
- Offizieller Firmenname des Rechnungsstellers
- BT-34Elektronische Adresse VerkäuferBedingt
- Elektronische Adresse mit Kennungsschema, etwa E-Mail oder Netzwerk-Endpoint
- BT-35 ff.Anschrift des VerkäufersJa
- Straße, PLZ, Ort, Land
- BT-40Ländercode VerkäuferJa
- ISO-3166-1-alpha-2-Ländercode, z. B. DE
- BT-43E-Mail VerkäuferkontaktBedingt; Pflicht in XRechnung
- E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Käufer (Rechnungsempfänger)
- BT-44Name des KäufersJa
- Offizieller Firmenname des Empfängers
- BT-48USt-ID des KäufersBedingt
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- BT-49Elektronische Adresse KäuferBedingt
- Elektronische Adresse mit Kennungsschema, etwa E-Mail oder Netzwerk-Endpoint
- BT-50 ff.Anschrift des KäufersJa
- Vollständige Adresse
- BT-55Ländercode KäuferJa
- ISO-3166-1-alpha-2-Ländercode, z. B. DE
Lieferung & Leistungszeitraum
Zahlungsinformationen
- BT-81ZahlungsartBedingt
- Code des Zahlungsmittels, z. B. Überweisung oder SEPA-Lastschrift
- BT-83VerwendungszweckBedingt (oft relevant)
- Zahlungsreferenz für die Zuordnung einer Zahlung
- BT-84Zahlungskonto / IBANBedingt (bei Banküberweisung)
- Zahlungsverbindung des Rechnungsstellers
- BT-86BICBedingt
- Kennung des Zahlungsdienstleisters
Rechnungssummen & Steuern
- BT-106Summe der PositionsnettobeträgeJa
- Summe aller Nettobeträge der Positionen
- BT-109Rechnungsbetrag nettoJa
- Gesamtsumme netto nach Zu- und Abschlägen
- BT-110USt-GesamtbetragBedingt
- Gesamtsumme der Umsatzsteuer in Rechnungswährung
- BT-112Rechnungsgesamtbetrag mit UStJa
- Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer
- BT-114RundungsbetragBedingt
- Rundungskorrektur des fälligen Zahlbetrags
- BT-115Fälliger ZahlbetragJa
- Bruttobetrag abzüglich Vorauszahlungen zuzüglich Rundung
- BT-118SteuerkategoriecodeJa
- Kategorie in der Steueraufschlüsselung, z. B. S, Z, E, AE oder K
Rechnungspositionen
- BT-126PositionsnummerJa
- Eindeutige Kennung innerhalb der Rechnung
- BT-129RechnungsmengeJa
- Menge der abgerechneten Waren oder Leistungen
- BT-130EinheitencodeJa
- Code nach UN/ECE Recommendation 20/21, z. B. C62, HUR oder DAY
- BT-131PositionsnettobetragJa (bei Positionen)
- Nettobetrag der einzelnen Rechnungsposition
- BT-146ArtikelnettopreisJa
- Nettopreis bezogen auf die Preisbasismenge
- BT-151 / BT-152Steuerkategorie & SteuersatzBedingt
- Umsatzsteuerliche Einordnung der Rechnungsposition
- BT-153ArtikelnameJa
- Bezeichnung der Ware oder Leistung
- BT-154ArtikelbeschreibungBedingt
- Ergänzende Beschreibung der Ware oder Leistung
- BT-157Standard-Artikelkennung / GTINBedingt
- Artikelkennung mit registriertem Schema, etwa GTIN
Auswahl der Business Terms, die in nahezu jeder gesetzeskonformen E-Rechnung eine Rolle spielen. Jede BT-Nummer führt zu ihrer eigenen Detailseite.
Weitere Felder, die je nach Fall dazukommen
BT-20 – Zahlungsbedingungen
Zahlungsziel im Klartext, Skontoregelungen und abweichende Vereinbarungen.
BT-42 / BT-43 – Verkäuferkontakt
Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners; BT-43 verlangt XRechnung verpflichtend.
BT-92 / BT-107 – Dokumentenrabatte
Einzelner Abschlag auf Dokumentebene und die Summe aller Abschläge.
BT-116 ff. – Steueraufschlüsselung
Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Steuerbetrag je Steuerkategorie – die häufigste Fehlerquelle bei gemischten Steuersätzen.
BT-134 / BT-135 – Abrechnungszeitraum je Position
Relevant bei wiederkehrenden Leistungen wie Wartung, Miete oder Abonnements.
BT-7 / BT-72 – Steuer- und Lieferzeitpunkt
Abweichender Umsatzsteuerzeitpunkt und das tatsächliche Lieferdatum.
Diese Übersicht zeigt eine Auswahl aus dem semantischen Kernmodell und ist bewusst keine vollständige Auflistung. Wie verbindlich ein Feld ist, hängt vom Rechnungstyp, vom verwendeten Profil und von der nationalen Ausprägung ab – in der XRechnung sind mehr Felder verpflichtend als in der reinen Norm.
Was die Umstellung im Betrieb bringt
Strukturierte Rechnungsdaten vereinfachen die Verarbeitung – wie stark, hängt von deinen bisherigen Abläufen und davon ab, wie gut die beteiligten Systeme angebunden sind. Die folgenden Punkte beschreiben, wo der Unterschied typischerweise entsteht.
Weniger Erfassungsaufwand
Digitale Übermittlung spart Papier, Druck und Porto; vor allem entfällt das Abtippen eingehender Rechnungen. Wie viel Zeit das spart, hängt vom bisherigen Prozess ab.
Übernahme statt Eingabe
Kompatible Systeme lesen die Rechnungsdaten direkt ein. Das reduziert manuelle Eingaben und Rückfragen; die fachliche Prüfung und die Freigabe bleiben trotzdem deine Aufgabe.
Weniger Übertragungsfehler
Strukturierte Daten und formale Validierung fangen Zahlendreher und fehlende Pflichtfelder ab, bevor die Rechnung das Haus verlässt.
Nachvollziehbare Ablage
E-Rechnungen lassen sich digital und platzsparend organisieren. Billance unterstützt dich mit lokaler Ablage, Archiv und Backups; die ordnungsgemäße Aufbewahrung und die Verfahrensdokumentation bleiben Teil deines betrieblichen Prozesses.
Schnellere Zahlungseingänge
Eine Rechnung, die beim Empfänger direkt im Freigabelauf landet, wird im Schnitt früher bezahlt als eine, die erst erfasst werden muss. Das wirkt unmittelbar auf deine Liquidität.
Vorbereitung auf ViDA
Wer heute normkonforme Rechnungsdaten erzeugt, hat die Grundlage für die kommenden europäischen Meldepflichten bereits im Haus.
E-Rechnung erstellen: der Ablauf in vier Schritten
Mit passender Software unterscheidet sich der Weg zur E-Rechnung kaum vom gewohnten Rechnungsschreiben. Der Unterschied liegt in Schritt zwei und drei: Prüfung und Format.
Rechnungsdaten erfassen
Trage die üblichen Angaben ein: Verkäufer- und Käuferdaten samt USt-IdNr., Positionen, Preise und Steuersätze. Für Behörden gehört die vom Auftraggeber mitgeteilte Leitweg-ID in die Käuferreferenz (BT-10).
Formal nach EN 16931 prüfen
Billance prüft im Hintergrund, ob die Pflichtfelder gefüllt sind und die Steuer- und Summenberechnung aufgeht. Formale Prüfungen ersetzen die fachliche und steuerliche Kontrolle nicht.
Format wählen und erzeugen
Für Behörden erzeugst du eine XRechnung als XML, für Geschäftskunden meist ein ZUGFeRD-Hybrid-PDF. Bestehende PDF-Rechnungen lassen sich mit dem Konverter in ein E-Rechnungsformat überführen.
Versenden und aufbewahren
Der Versand per E-Mail ist der gängigste Weg. Bewahre anschließend das strukturierte Original unverändert auf und lege es nachvollziehbar in der Rechnungsverwaltung ab.
E-Rechnungen sofort prüfen, lesen und entpacken
Du musst nichts installieren, um mit einer E-Rechnung zu arbeiten. Die drei folgenden Werkzeuge laufen vollständig in deinem Browser: Deine Rechnungsdatei wird nicht an einen Server übertragen, es gibt kein Konto und kein Limit.
- E-Rechnung anzeigenXRechnung-XML oder ZUGFeRD-PDF öffnen und Parteien, Positionen, Steuern und Summen lesbar sehen.
- E-Rechnung validierenPrüfbericht nach XML-Schema, EN 16931, XRechnung und Peppol – mit Befunden, die auf BT- und BR-Nummern verweisen.
- XML aus E-Rechnung extrahierenDas eingebettete Rechnungs-XML aus einer oder mehreren ZUGFeRD- beziehungsweise Factur-X-PDF-Dateien ansehen und herunterladen.
Häufige Fragen zur E-Rechnung
Die Fragen, die in der Praxis am häufigsten aufkommen – von der PDF-Frage bis zur Aufbewahrung.
Ein einfaches PDF ist seit 2025 eine sonstige Rechnung, keine strukturierte E-Rechnung. Zulässig bleibt es während der Übergangsfristen und in den gesetzlichen Ausnahmefällen, etwa bei Leistungen von Kleinunternehmern. Ein ausnahmsloses PDF-Verbot gibt es deshalb auch ab 2028 nicht. Ein ZUGFeRD-PDF mit geeignetem strukturiertem XML kann dagegen sehr wohl eine E-Rechnung sein.
Quellen und weiterführende Vorschriften
Die Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen. Bei Zweifeln gilt immer der Originaltext.
- E-Rechnung: Fragen und Antworten zur Einführung im B2B-Bereich — Bundesministerium der Finanzen
- Umsatzsteuergesetz § 14 – Ausstellung von Rechnungen — Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet
- XRechnung: Standard, Spezifikation und Validator-Konfiguration — KoSIT – Koordinierungsstelle für IT-Standards
- ZUGFeRD und Factur-X: Formatspezifikation und Profile — FeRD – Forum elektronische Rechnung Deutschland
- EN 16931: Semantisches Datenmodell der elektronischen Rechnung — Europäische Kommission – Digital Building Blocks
- VAT in the Digital Age (ViDA) — Europäische Kommission
Dieser Beitrag gibt den Stand der öffentlich zugänglichen Informationen zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften, die Schreiben des Bundesfinanzministeriums und die Vorgaben deines Rechnungsempfängers.
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