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Rechnungen & Dokumente

Pflichtangaben einer normalen Rechnung

Eine "normale" Rechnung ist eine Rechnung, die nicht als strukturierte E-Rechnung erstellt wird. In Billance bedeutet das: ein einfaches PDF ohne eingebettete XML-Daten. Diese Anleitung erklärt die rechtlichen Pflichtangaben.

Wichtig vorab

Seit 01.01.2025 sind im B2B-Bereich E-Rechnungen der Standard. Eine normale Rechnung (PDF ohne XML) ist nur noch zulässig, wenn:

  • Der Empfänger ausdrücklich zustimmt
  • Es sich um eine Kleinbetragsrechnung (≤ 250 €) handelt
  • Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht greifen

Pflichtangaben nach § 14 UStG

Standardrechnung (über 250 €)

Basisangaben

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer

Leistungsangaben

  • Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung/Leistung (Datum oder Leistungszeitraum)
  • "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum" ist zulässig

Betragsangaben

  • Entgelt (Nettobetrag) getrennt nach Steuersätzen
  • Abzüglich vereinbarter Minderungen (Rabatte, Skonti)
  • Steuersatz
  • Umsatzsteuerbetrag
  • Hinweis auf Steuerbefreiung, falls zutreffend

Kleinbetragsrechnung (≤ 250 € brutto)

Erleichterte Anforderungen nach § 33 UStDV:

  • Name und Anschrift des Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Leistung
  • Bruttobetrag
  • Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung

Nicht erforderlich: Rechnungsnummer, Name des Empfängers, separate Steuerausweisung

Sonderfälle

Reverse-Charge (§ 13b UStG)

  • Pflichtvermerk: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
  • Es darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden

Innergemeinschaftliche Lieferung

  • USt-IdNr. des Leistungsempfängers erforderlich
  • Hinweis auf Steuerfreiheit

Gutschrift

  • Das Wort "Gutschrift" muss enthalten sein

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

  • Umsätze sind steuerfrei, keine Umsatzsteuer ausweisen
  • Pflichtvermerk: "Steuerfreie Umsätze gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)."

Worauf Billance im Alltag achtet

Damit eine normale Rechnung sauber erzeugt werden kann, solltest du in Billance vor allem diese Bereiche vollständig pflegen:

  • Firmenprofil mit Name, Anschrift und Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Empfänger mit vollständiger Rechnungsadresse
  • Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Leistungsdatum
  • Positionen mit Beschreibung, Menge, Preis und passender Steuerlogik
  • Hinweise für Sonderfälle wie Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferung oder Kleinunternehmer

Zulässige Formate

Eine normale Rechnung kann ausgestellt werden als:

  • Papierrechnung
  • PDF-Dokument
  • E-Mail-Rechnung
  • Beliebige elektronische Datei

Wichtig: Die Rechnung muss lesbar, eindeutig zuordenbar und unveränderbar archiviert werden (GoBD-konform).

Aufbewahrungspflicht

  • Unternehmer: 8 Jahre
  • Bei Grundstücksleistungen: Empfänger ggf. 2 Jahre

Empfehlung

Nutz die E-Rechnungs-Funktion in Billance, wann immer möglich. Sie erfüllt automatisch alle Anforderungen und bietet deinen Empfängern zeitgemäße Automatisierung.