BT-31: USt-IdNr. des Verkäufers
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Rechnungsstellers (z. B. mit DE-Präfix in Deutschland).
Technische Spezifikation
Bedingt erforderlich (0..1), Pflicht bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (oder BT-32)
Semantisches Datenformat gemäß europäischer Norm EN 16931-1
Bedeutung & Verwendung von BT-31
Die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) identifiziert das Unternehmen steuerlich auf europäischer Ebene. In Deutschland muss eine E-Rechnung entweder die USt-IdNr. (BT-31) oder die Steuernummer (BT-32) des Ausstellers enthalten. Bei grenzüberschreitenden EU-B2B-Geschäften (Innergemeinschaftliche Lieferung / Reverse Charge) ist BT-31 zwingend vorgeschrieben.
XML-Syntax & Code-Beispiel
<cac:PartyTaxScheme>
<cbc:CompanyID>DE123456789</cbc:CompanyID>
<cac:TaxScheme>
<cbc:ID>VAT</cbc:ID>
</cac:TaxScheme>
</cac:PartyTaxScheme>Validierungsregeln & Schematron-Prüfungen
Wenn der Verkäufer der Steuergesetzgebung unterliegt, muss BT-31 oder BT-32 vorhanden sein.
BT-31 in deiner Rechnung prüfen
Mit den XML-Pfaden oben findest du BT-31. Ein Code-Beispiel zeigt dieses Feld, ist aber keine vollständige Rechnung. Korrigiere den Wert im Quellprogramm, exportiere die Datei erneut und prüfe die gesamte Rechnung.
Offizielle Spezifikationen und Regelwerke
Anforderungen hängen vom Rechnungsprofil und der Version ab. Gleiche Pflichtfelder, Codelisten und Regeln mit der passenden Spezifikation ab; Peppol-spezifische Vorgaben gelten nicht automatisch für jede ZUGFeRD-Rechnung.
Verwandte Business Terms (BT-Nummern)
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Erstelle XRechnung- und ZUGFeRD-Rechnungen in Billance und prüfe die exportierte Datei lokal. Dieser Leitfaden hilft dir, BT-31 einzuordnen und deine Rechnungsangaben vor dem Versand zu kontrollieren.