BT-48: USt-IdNr. des Käufers
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Rechnungsempfängers.
Technische Spezifikation
Pflicht bei innergemeinschaftlichen B2B-Geschäften und Reverse-Charge
Semantisches Datenformat gemäß europäischer Norm EN 16931-1
Bedeutung & Verwendung von BT-48
Die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) ist insbesondere bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i.V.m. § 6a UStG) und bei der Steuerschuldumkehr (Reverse Charge nach § 13b UStG) zwingend erforderlich.
XML-Syntax & Code-Beispiel
<cac:PartyTaxScheme>
<cbc:CompanyID>DE987654321</cbc:CompanyID>
<cac:TaxScheme>
<cbc:ID>VAT</cbc:ID>
</cac:TaxScheme>
</cac:PartyTaxScheme>Validierungsregeln & Schematron-Prüfungen
Wird der Steuercode K (Innergemeinschaftlich) oder AE (Reverse Charge) verwendet, muss BT-48 angegeben werden.
BT-48 in deiner Rechnung prüfen
Mit den XML-Pfaden oben findest du BT-48. Ein Code-Beispiel zeigt dieses Feld, ist aber keine vollständige Rechnung. Korrigiere den Wert im Quellprogramm, exportiere die Datei erneut und prüfe die gesamte Rechnung.
Offizielle Spezifikationen und Regelwerke
Anforderungen hängen vom Rechnungsprofil und der Version ab. Gleiche Pflichtfelder, Codelisten und Regeln mit der passenden Spezifikation ab; Peppol-spezifische Vorgaben gelten nicht automatisch für jede ZUGFeRD-Rechnung.
Verwandte Business Terms (BT-Nummern)
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Erstelle XRechnung- und ZUGFeRD-Rechnungen in Billance und prüfe die exportierte Datei lokal. Dieser Leitfaden hilft dir, BT-48 einzuordnen und deine Rechnungsangaben vor dem Versand zu kontrollieren.