Nur PDF (E-Rechnung deaktiviert)
Wann eine reine PDF-Rechnung genügt, was die E-Rechnungspflicht daran ändert und wie du sie in Billance einstellst.
Die Option Nur PDF erzeugt ein lesbares PDF ohne eingebettete strukturierte XML-Daten. Seit 2025 ist ein solches Dokument umsatzsteuerlich eine sonstige Rechnung, keine E-Rechnung.
Wann Nur PDF passen kann
- Bei Rechnungen an Verbraucher, für die die B2B-E-Rechnungspflicht nicht gilt
- Während einer anwendbaren gesetzlichen Übergangsfrist
- Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro oder anderen gesetzlichen Ausnahmen
- Wenn dein Empfänger im zulässigen Fall ausdrücklich ein unstrukturiertes elektronisches Format akzeptiert
- Für interne Entwürfe, die noch nicht als Rechnung ausgegeben werden
Übergangsfristen im inländischen B2B-Bereich
Stand August 2026 gilt zusammengefasst:
- Bis 31.12.2026 dürfen alle Rechnungsaussteller noch eine sonstige Rechnung verwenden
- Bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz läuft diese Möglichkeit noch bis 31.12.2027
- Ab 01.01.2028 ist für betroffene inländische B2B-Umsätze grundsätzlich eine E-Rechnung erforderlich
Papierrechnungen und elektronische sonstige Rechnungen werden rechtlich unterschiedlich behandelt; ein PDF benötigt in den zulässigen Fällen grundsätzlich die Zustimmung des Empfängers. Prüfe außerdem Ausnahmen und Sonderfälle.
Empfehlung
Nutze PDF + XML oder Nur XML, sobald Empfänger, Rechtslage oder Prozess eine strukturierte E-Rechnung verlangen. Billance unterstützt Erstellung und Validierung, kann aber nicht beurteilen, ob in deinem konkreten Fall eine Ausnahme oder Übergangsregel greift.
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